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   BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09   

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https://dejure.org/2010,10921
BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09 (https://dejure.org/2010,10921)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2010 - 4 StR 640/09 (https://dejure.org/2010,10921)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2010 - 4 StR 640/09 (https://dejure.org/2010,10921)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StPO, § 261 StPO, § 27 StGB, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Bindungswirkung der Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils gegen die Täter eines Betäubungsmitteldelikts im Verfahren gegen den Gehilfen

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung eines früheren Urteils für einen neu entscheidenden Tatrichter

  • rewis.io

    Bindungswirkung der Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils gegen die Täter eines Betäubungsmitteldelikts im Verfahren gegen den Gehilfen

  • ra.de
  • rewis.io

    Bindungswirkung der Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils gegen die Täter eines Betäubungsmitteldelikts im Verfahren gegen den Gehilfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 1
    Bindungswirkung eines früheren Urteils für einen neu entscheidenden Tatrichter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 529
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09
    Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden den neu entscheidenden Tatrichter nicht (BGHSt 43, 106, 107 f.; Senat, Beschl. vom 17. Juni 2008 - 4 StR 77/08, NStZ 2008, 685; Meyer-Goßner 52. Aufl. Einl. Rdn. 170 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2008 - 4 StR 77/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung und tragfähiger Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09
    Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden den neu entscheidenden Tatrichter nicht (BGHSt 43, 106, 107 f.; Senat, Beschl. vom 17. Juni 2008 - 4 StR 77/08, NStZ 2008, 685; Meyer-Goßner 52. Aufl. Einl. Rdn. 170 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    In diesem weiteren Strafverfahren muss sich das Tatgericht hinsichtlich der Haupttat ungeachtet der Rechtskraft des den Haupttäter verurteilenden Strafurteils eine eigene Gewissheit verschaffen (BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 640/09 - NStZ 2010, 529).
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Das neu zur Entscheidung berufene Landgericht Düsseldorf wird die Sache betreffend den Angeklagten umfassend neu zu verhandeln haben, ohne an die Feststellungen des insoweit rechtskräftigen Urteils gegen den Mitangeklagten gebunden zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 508/92, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 19; Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, 107 f.; vom 9. März 2010 - 4 StR 640/09, NStZ 2010, 529; LR/Kühne/Gössel/Lüderssen, StPO, 27. Aufl., Einl. Abschn. K Rn. 94; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 262 Rn. 37; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Einl. Rn. 170).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Ergänzend hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 9. März 2010 (- 4 StR 640/09 -, NStZ 2010, 529) darauf hingewiesen, dass Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, den neu entscheidenden Tatrichter nicht binden.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Ergänzend hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 9. März 2010 (- 4 StR 640/09 -, NStZ 2010, 529) darauf hingewiesen, dass Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, den neu entscheidenden Tatrichter nicht binden.
  • OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14

    Strafurteil: Anspruch auf Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe bei

    Im Übrigen entfaltet das - zumindest hinsichtlich des Bf. - rechtskräftige Urteil keine Rechtskraft und damit auch keine Bindungswirkung in Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen (BGH NStZ 2010, 529; Meyer-Goßner, aaO., Einl. Rn. 170 m.w.N. zur Rspr.).
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